Altersgrenze von 60 Jahren für Flugingenieure und Piloten/von Rechtsanwalt/Arbeitsrecht/Darmstadt

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 2.6.2010 (7 AZR 904/08 (A.)) das ihm zur Entscheidung vorliegende Verfahren eines Flugingenieurs, der gegen die tariflich festgelegte Altersgrenze von 60 Jahren für sein bei der Deutschen Lufthansa AG bestehendes Arbeitsverhältnis klagt, ausgesetzt, da dem Europäischen Gerichtshof eine entsprechend korrespondierende Fallgestaltung hinsichtlich der Piloten-Altersgrenze zur Überprüfung (insbesondere wegen etwaiger Altersdiskriminierung) vorliegt.

Vom Ergebnis dieses Parallelfalles hänge auch die Entscheidung des nunmehr vorliegenden Rechtsstreits des Flugingenieurs ab.



Eingestellt am 22.11.2010 von J. Püchner
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