Altersgrenzen / Diskriminierung wegen Alters im Arbeitsverhältnis / Altersgrenze für Beamte / Altersgrenze für Piloten / von Fachanwalt für Arbeitsrecht Darmstadt

Altersgrenzen für hessische Beamte verstößt gegen EU-Recht

Das hessische Verwaltungsgericht hat im Juli 2009 entschieden, dass die Altersgrenze von 65 Jahren in § 25 BeamtStG i.V. § 50 I HG gegen die EU-Richtlinie RL/78/EU verstößt.
Nach Auffassung des Gerichts stellt die beamtenrechtliche Altersgrenzenreglung eine unmittelbare Diskriminierung wegen Alters dar.

Altersgrenzen für Nachwuchswissenschaftler unwirksam

Eine Altersgrenze von 40 Jahren für Angestelltenverträge mit Nachwuchswissenschaftlern stellt eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung dar (LAG 12.2.2009, 7 Sa 1132/98).

Altersgrenzen für Piloten

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 jahren für Piloten gegen die Altersdiskriminierungsrichtlinie RL 2000/78/EG verstößt.
Zu den Einzelheiten siehe auch Roßmann, das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten in Luftfahrtunternehmen S. 88 ff

Romann/Gromes/Püchner



Eingestellt am 26.08.2009 von R. Gromes
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