<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>Kommentare zu Apotheker, Ärzte, Architekten, Tierärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,  aufgepasst! – Diese Berufsgruppen können auch als Arbeitnehmer in einer berufsfremden Tätigkeit einen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ha</title>
		<link>http://www.arbeitsrecht-da.de/News</link>
		<description>
Diese Berufe gehören zu den kammerfähigen Berufen. Somit sind Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Apotheker über das berufsständische Versorgungswerk pflichtversichert. Personen, die sich in einer Festanstellung befinden, können sich aus diesem Grund...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		<generator>Service Space CMS V1.9.0.46</generator>
	</channel>
</rss>