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Corona-Virus/Fachanwalt Arbeitsrecht Damstadt/Fachanwalt Sozialrecht Darmstadt
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben oder erwarten, können wir Sie über die weiteren notwenigen Schritte beraten.
Sollten Sie als Arbeitgeber in der Situation sein, die finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit optimieren zu müssen, ohne Ihren Angestellten kündigen zu wollen, stehen auch hier rechtliche Mittel zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne dazu, wie auch, wenn Sie gezwungen sind aufgrund der gegebenen Situation betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen.
Für alle Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen, etc. gilt es zu beachten, dass eine Infizierung mit dem Corona-Virus ein Arbeitsunfall, bzw. eine Berufskrankheit darstellen kann. Hier sind bereits am Anfang wichtige Schritte zu unternehmen.
Gerne stehen wir Ihnen per Telefon oder Mail zur Verfügung.
Eingestellt am 30.03.2020 von S. Gromes
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