Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Wir vertreten Sie in allen unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Streitig sind im Bereich der Unfallversicherung praktisch meist Kausalitätsfragen, insbesondere die Frage, ob der Schaden des Versicherten wirklich auf einem Arbeitsunfall, Wegeunfall bzw. einer Berufskrankheit beruht oder anderweitige Ursachen hat.

In dieser Situation stehen sich zwei ungleich starke Partner gegenüber.

Ist man gesetzlich unfallversichert und erleidet einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit, so gewährt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem Verletztengeld, Verletztenrente oder Waisenrente. Zudem werden die Kosten für die Heilbehandlung übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind hierbei sehr weitgefasst.

Deshalb sollte man, sobald man einen Unfall erlitten hat, immer überdenken, ob man nicht einen Anspruch auf Leistungen des gesetzlichen Unfallversicherung haben könnte.

Der Kreis der gesetzlich Unfallversicherten ist denkbar weit. Viele Menschen sind unfallversichert, ohne dies zu wissen. Auch der Begriff des "Arbeitsunfalls" ist oft mißverständlich. Versichert sind z.B. auch Schüler während des Schulbesuches und während der Teilnahme an schulbezogenen Betreuungsmaßnahmen, Studenten während der Aus- und Fortbildung, aber auch Personen die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Auch wer sich auf dem Weg zu der Tätigkeit befindet, ist unfallversichert ( sof. Wegeunfall).
Daneben sind natürlich die abhängig Beschäftigten unfallversichert. Hierbei ist zu beachten, dass es auf eine Entgeltlichkeit nicht ankommt, auch der freiwillige Helfer ist unfallversichert. Es kommt alleine auf die Fremdnützigkeit an.



Eingestellt am 21.08.2012 von S. Gromes
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