Kündigung / Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage / Fachanwalt Arbeitsrecht / Darmstadt

Begriff Kündigungsschutz

Unter dem Begriff Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Arbeitsrecht, welche eine Kündigung eines Arbeitsvertrages erschweren oder ausschließen.
Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen Gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind.
Daneben gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmer in Elternzeit, von der Arbeitsleistung nach dem Pflegezeitgesetz freigestellte Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen

Voraussetzungen des Kündigungsschutzes

Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn bzw. fünf Arbeitnehmern nach § 23 KSchG, und ein Beschäftigungsverhältnis, das länger als sechs Monate besteht.

Kündigungsgründe

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist, § 1 Abs. 2 KSchG.

Kündigungsschutzklage und Klagefrist

Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen fristlosen oder ordentlichen Kündigung durch das Arbeitsgericht feststellen lassen, muss er innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen (§ 4 KSchG). Die Klage muss dabei innerhalb der 3-Wochen-Frist beim Arbeitsgericht eingegangen sein.



Eingestellt am 23.09.2009 von R. Gromes
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)