Kurzarbeit

Arbeitgeber müssen rückwirkend ab 1.7.2009 nach sechs Monaten Kurzarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge mehr für Kurzarbeiter bezahlen. Dies hat der Bundesrat nun beschlossen und somit das Kurzarbeitergeld noch attraktiver gemacht.

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, um auf die Wirtschaftskrise zu reagieren. Mit Kurzarbeit können vorübergehende Auftrags- oder Produktionsschwankungen überbrückt werden, ohne Mitarbeiter und damit ihr Know-how zu verlieren.

Das Kurzarbeitergeld bildet ein eigenständiges Leistungssystem. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird.
Ziel dieser Leistung ist es, den Arbeitnehmern einen Teil des durch den Arbeitsausfall eingetretenen Entgeltausfalls zu ersetzen und dadurch ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Gleichzeitig sparen die Betriebe aufgrund der verkürzten Arbeitszeiten Lohnkosten während auftragsbedingt schwächeren Phasen – und seit 1.2.2009 auch Lohnzusatzkosten.
Betriebe, die kurzarbeiten, werden auch von Sozialversicherungsabgaben entlastet.
In der Wirtschaftskrise melden viele Unternehmen Kurzarbeit an. Um diese Zeiten der Nichtbeschäftigung für die berufliche Weiterbildung zu nutzen, bietet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Weiterbildungsförderung an.



Eingestellt am 11.07.2009 von R. Gromes
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 5 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)