Risiko der Statusfeststellung

Wenn die Clearingstelle der DRV oder ein Gericht feststellt, dass der vermeintlich Selbständige nun doch ein abhängig Beschäftigter ist, besteht für den Arbeitnehmer auch ein wirtschaftliches Risiko.
Laut Urteil des BAG vom 26.06.2019, Az.: 5 AZR 178/18 kann der Arbeitgeber die Differenz zurückfordern, die er für eine vergleichbare Tätigkeit des Arbeitnehmers gezahlt hätte.
Es besteht somit ein Risiko, dass der Arbeitnehmer, welcher zwar sein Statusfeststellungsverfahren gewonnen hat, im Nachhinein seine überzahlten Honorare zurückzahlen muss.


Eingestellt am 17.02.2020 von S. Gromes
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