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Merkzeichen "aG" bei Autismus
Das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) kann auch bei einem Behinderten mit schwerstgradig ausgeprägtem Autismus-Syndrom bejaht werden (SG Gießen Urteil vom 30.01.2020, Az.: S 16 SB 110/17).
Und dies immer dann, wenn eine zielgerichtete Fortbewegung nicht gewährleistet werden kann. Der Kläger ist auf einen Reha-Buggy sowie auf eine Begleitperson angewiesen. Trotzdem kam es aufgrund der Behinderung zu Situationen, bei denen man damit rechnen musste, dass sich der Kläger von seiner Begleitperson losriss oder aggressive Ausbrüche gegen Dritte vollzog.
Und dies immer dann, wenn eine zielgerichtete Fortbewegung nicht gewährleistet werden kann. Der Kläger ist auf einen Reha-Buggy sowie auf eine Begleitperson angewiesen. Trotzdem kam es aufgrund der Behinderung zu Situationen, bei denen man damit rechnen musste, dass sich der Kläger von seiner Begleitperson losriss oder aggressive Ausbrüche gegen Dritte vollzog.
Eingestellt am 17.02.2020 von S. Gromes
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